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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen treten mit Beginn des Verkaufs für die Spielzeit 2018.19 in Kraft. Besondere Bestimmungen zu den DomStufen-Festspielen in Erfurt finden Sie unter Punkt 2.6!

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theaters Erfurt regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Theater Erfurt für eigene Veranstaltungen. Bei Hausvermietungen und Gastspielen gelten die Geschäftsbedingungen der Mieter bzw. Sonderregelungen. Für andere Verkaufsstellen gelten die Geschäftsbedingungen der Verkaufspartner (z. B. MGT Verlag GmbH – Ticketshop, CTS Eventim-Ticketshop).

1.2 Allgemeines

Den Beginn der Kartenreservierung und des -verkaufs für die neue Spielzeit sowie unsere Öffnungszeiten können unseren Publikationen entnommen werden. Dies gilt auch für die DomStufen-Festspiele. Die Spielstätten sowie die Veranstaltungskasse öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Ermäßigungen sind bei der Bestellung geltend zu machen. Änderungen nach dem Kauf bzw. der Rechnungsstellung sind nicht möglich. Der Zugang zu den Spielstätten kann grundsätzlich nur mit einer persönlichen Eintrittskarte – dies gilt auch für Kleinstkinder – erfolgen. Der Besuch der Veranstaltungen ist

  • für Kinder unter sechs Jahren
  • für Kinder ab sechs Jahre, wenn die Veranstaltung nach 20 Uhr beendet ist,
  • für Jugendliche unter 16 Jahren, wenn die Veranstaltung nach 22 Uhr beendet ist,
  • für Jugendliche ab 16 Jahre, wenn die Veranstaltung nach 24 Uhr beendet ist,

nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Altersbeschränkungen für einzelne Vorstellungen können von der Theaterleitung festgelegt werden.

Das Fotografieren sowie das Herstellen von Bild- und / oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Theaters Erfurt sowie den weiteren Spielstätten sind aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt und grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen sowie zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Das Theater Erfurt behält sich die Ausübung des Hausrechts vor.

2. Besondere Bestimmungen

2.1 Abonnement*

Der Abschluss eines Abonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Theaters Erfurt durch die Unterzeichnung eines Abonnementvertrages. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine Spielzeit, wenn er nicht schriftlich bis zum 15.04. der laufendenden Spielzeit gekündigt wird. Platzänderungswünsche können bis zum 15.04. der laufenden Spielzeit schriftlich angemeldet werden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche (z. B. nachträgliche Ermäßigungsansprüche, Wechsel des Abonnements oder des Abonnementplatzes) grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Dem Abonnenten wird die Abonnementrechnung mit dem herauszutrennenden Abonnementausweis für eine Spielzeit ausgestellt. Der Abonnementausweis berechtigt den Abonnenten zum Besuch der darauf aufgedruckten Vorstellungen auf dem abonnierten Platz. Der Abonnent zahlt in der von ihm im Abonnementvertrag gewählten Zahlweise. Abonnenten verpflichten sich, Anschriften und Kontenänderungen unter Angabe der Kundennummer unverzüglich dem Abonnementbüro mitzuteilen. Sollte der Abonnent eine Veranstaltung nicht besuchen können, kann er bis spätestens einen Tag vor dem gebuchten Abonnementtermin bis 14 Uhr seine Plätze freimelden und gegen Vorlage seines Abonnementausweises einen Tauschgutschein gegen eine Gebühr von 2,00 EUR erhalten. Sofern Eintrittskarten verfügbar sind, kann der Abonnent den Tauschgutschein an der Theaterkasse gegen eine Eintrittskarte einer anderen theatereigenen Vorstellung einlösen. Ein Tausch in eine höhere Platzgruppe bzw. Preiskategorie ist durch Zuzahlung möglich. Steht für den Tausch nur eine niedrigere Platzgruppe bzw. Preiskategorie zur Verfügung, wird der Differenzbetrag vom Theater Erfurt nicht erstattet. Beim Tausch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Tauschgutscheine sind nicht in die nächste Spielzeit übertragbar. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig freigemeldete Plätze sowie verfallene oder verloren gegangene Tauschgutscheine leistet das Theater Erfurt keinen Ersatz. Das Theater Erfurt ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementveranstaltungen auf andere Wochentage und Tageszeiten zu verlegen, ohne dass Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementbetrages besteht. Falls aus inszenierungstechnischen Gründen gebuchte Plätze nicht besetzt werden können, nimmt das Abonnementbüro Umplatzierungen vor. Das Theater Erfurt ist bestrebt, gleichwertige Plätze anzubieten. Änderungen des Spielplans bleiben vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den Abonnenten aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.

2.2 Wahlabonnement*

Der Abschluss eines Wahlabonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Theaters Erfurt. Der Gesamtrechnungsbetrag des Wahlabonnements wird bei Abschluss in einer Summe fällig. Der Abonnementerwerber erhält für jedes erworbene Wahlabonnement Wahlabonnementscheine in der gewünschten Platzgruppe, die pro Person und Wahlabonnement zum Besuch von drei, vier bzw. fünf verschiedenen theatereigenen Vorstellungen in der laufenden Spielzeit berechtigen. Sofern Eintrittskarten verfügbar sind, wird der Wahlabonnementschein an der Theaterkasse gegen eine Eintrittskarte der gewünschten Vorstellung eingelöst. Für Premieren sind entsprechend höhere Preise gültig, dadurch wird eine Zuzahlung fällig. Ein Platzgruppenwechsel in eine höhere Platzgruppe ist durch Zuzahlung möglich. Steht für das Einlösen nur eine niedrigere Platzgruppe bzw. Preiskategorie zur Verfügung, erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrages durch das Theater Erfurt. Kann eine bereits gebuchte Vorstellung nicht besucht werden, muss die Eintrittskarte bis spätestens einen Werktag vor dem jeweiligen Vorstellungstag gegen eine Stornierungs- / Umbuchungsgebühr von 3,00 EUR pro Karte storniert werden. Eine Barauszahlung erfolgt nicht – ausgehändigt wird wieder ein Wahlabonnementschein, der bis zum Ende der laufenden Spielzeit einlösbar ist. Wahlabonnementscheine sind eine Spielzeit gültig. Beim Einlösen der Wahlabonnementscheine besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung, einen bestimmten Platz oder eine bestimmte Platzgruppe. Für Karten nicht besuchter Vorstellungen sowie für verfallene oder verloren gegangene Wahlabonnementscheine wird durch das Theater Erfurt kein Ersatz geleistet.


2.3 Firmenabonnement*

Der Abschluss eines Firmenabonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Theaters Erfurt. Das Firmenabonnement richtet sich an Unternehmen und ist nicht an Personen gebunden. Es besteht aus mindestens sechs Abonnements pro Unternehmen und wird durch das Unternehmen in mindestens vier unterschiedliche theatereigene Vorstellungen pro Spielzeit eingelöst. Sitzplätze und Platzgruppen sind bei jeder Vorstellung nach Verfügbarkeit frei wählbar, jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Kann eine bereits gebuchte Vorstellung nicht besucht werden, muss die Karte bis spätestens drei Werktage vor dem jeweiligen Vorstellungstag zur Stornierung vorliegen. Eine Stornierungs- / Umbuchungsgebühr von 3,00 EUR pro Karte wird einbehalten. Eine Barauszahlung erfolgt nicht, ausgehändigt wird ein Gutschein, der bis zum Ende der laufenden Spielzeit einlösbar ist. Für Karten nicht besuchter Vorstellungen wird kein Ersatz durch das Theater Erfurt geleistet.