2.1 Abonnement*
Der Abschluss eines Abonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Theaters Erfurt durch die Unterzeichnung eines Abonnementvertrages. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine Spielzeit, wenn er nicht schriftlich bis zum 15.04. der laufendenden Spielzeit gekündigt wird. Platzänderungswünsche können bis zum 15.04. der laufenden Spielzeit schriftlich angemeldet werden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche (z. B. nachträgliche Ermäßigungsansprüche, Wechsel des Abonnements oder des Abonnementplatzes) grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Dem Abonnenten wird die Abonnementrechnung mit dem herauszutrennenden Abonnementausweis für eine Spielzeit ausgestellt. Der Abonnementausweis berechtigt den Abonnenten zum Besuch der darauf aufgedruckten Vorstellungen auf dem abonnierten Platz. Der Abonnent zahlt in der von ihm im Abonnementvertrag gewählten Zahlweise. Abonnenten verpflichten sich, Anschriften und Kontenänderungen unter Angabe der Kundennummer unverzüglich dem Abonnementbüro mitzuteilen. Sollte der Abonnent eine Veranstaltung nicht besuchen können, kann er bis spätestens einen Tag vor dem gebuchten Abonnementtermin bis 14 Uhr seine Plätze freimelden und gegen Vorlage seines Abonnementausweises einen Tauschgutschein gegen eine Gebühr von 2,00 EUR erhalten. Sofern Eintrittskarten verfügbar sind, kann der Abonnent den Tauschgutschein an der Theaterkasse gegen eine Eintrittskarte einer anderen theatereigenen Vorstellung einlösen. Ein Tausch in eine höhere Platzgruppe bzw. Preiskategorie ist durch Zuzahlung möglich. Steht für den Tausch nur eine niedrigere Platzgruppe bzw. Preiskategorie zur Verfügung, wird der Differenzbetrag vom Theater Erfurt nicht erstattet. Beim Tausch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Tauschgutscheine sind nicht in die nächste Spielzeit übertragbar. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig freigemeldete Plätze sowie verfallene oder verloren gegangene Tauschgutscheine leistet das Theater Erfurt keinen Ersatz. Das Theater Erfurt ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementveranstaltungen auf andere Wochentage und Tageszeiten zu verlegen, ohne dass Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementbetrages besteht. Falls aus inszenierungstechnischen Gründen gebuchte Plätze nicht besetzt werden können, nimmt das Abonnementbüro Umplatzierungen vor. Das Theater Erfurt ist bestrebt, gleichwertige Plätze anzubieten. Änderungen des Spielplans bleiben vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den Abonnenten aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.
2.2 Wahlabonnement*
Der Abschluss eines Wahlabonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Theaters Erfurt. Der Gesamtrechnungsbetrag des Wahlabonnements wird bei Abschluss in einer Summe fällig. Der Abonnementerwerber erhält für jedes erworbene Wahlabonnement Wahlabonnementscheine in der gewünschten Platzgruppe, die pro Person und Wahlabonnement zum Besuch von drei, vier bzw. fünf verschiedenen theatereigenen Vorstellungen in der laufenden Spielzeit berechtigen. Sofern Eintrittskarten verfügbar sind, wird der Wahlabonnementschein an der Theaterkasse gegen eine Eintrittskarte der gewünschten Vorstellung eingelöst. Für Premieren sind entsprechend höhere Preise gültig, dadurch wird eine Zuzahlung fällig. Ein Platzgruppenwechsel in eine höhere Platzgruppe ist durch Zuzahlung möglich. Steht für das Einlösen nur eine niedrigere Platzgruppe bzw. Preiskategorie zur Verfügung, erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrages durch das Theater Erfurt. Kann eine bereits gebuchte Vorstellung nicht besucht werden, muss die Eintrittskarte bis spätestens einen Werktag vor dem jeweiligen Vorstellungstag gegen eine Stornierungs- / Umbuchungsgebühr von 3,00 EUR pro Karte storniert werden. Eine Barauszahlung erfolgt nicht – ausgehändigt wird wieder ein Wahlabonnementschein, der bis zum Ende der laufenden Spielzeit einlösbar ist. Wahlabonnementscheine sind eine Spielzeit gültig. Beim Einlösen der Wahlabonnementscheine besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung, einen bestimmten Platz oder eine bestimmte Platzgruppe. Für Karten nicht besuchter Vorstellungen sowie für verfallene oder verloren gegangene Wahlabonnementscheine wird durch das Theater Erfurt kein Ersatz geleistet.
2.3 Firmenabonnement*
Der Abschluss eines Firmenabonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Theaters Erfurt. Das Firmenabonnement richtet sich an Unternehmen und ist nicht an Personen gebunden. Es besteht aus mindestens sechs Abonnements pro Unternehmen und wird durch das Unternehmen in mindestens vier unterschiedliche theatereigene Vorstellungen pro Spielzeit eingelöst. Sitzplätze und Platzgruppen sind bei jeder Vorstellung nach Verfügbarkeit frei wählbar, jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Kann eine bereits gebuchte Vorstellung nicht besucht werden, muss die Karte bis spätestens drei Werktage vor dem jeweiligen Vorstellungstag zur Stornierung vorliegen. Eine Stornierungs- / Umbuchungsgebühr von 3,00 EUR pro Karte wird einbehalten. Eine Barauszahlung erfolgt nicht, ausgehändigt wird ein Gutschein, der bis zum Ende der laufenden Spielzeit einlösbar ist. Für Karten nicht besuchter Vorstellungen wird kein Ersatz durch das Theater Erfurt geleistet.